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von
Coronabetreuungsverordnung NRW

Informationen zur Maskenpflicht ab dem 02.11.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat beschlossen, an dem in der Schul-Mail vom 06. Oktober 2021 angekündigten Plan festzuhalten und die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02. November 2021 aufzuheben. Das bedeutet konkret:

  • Solange die Schülerinnen und Schüler sich im Klassenraum an ihrem
    festen Sitzplatz befinden, entfällt die Maskenpflicht.
  • Wenn die Schülerinnen und Schüler aufstehen oder sich nicht an ihrem
    festen Sitzplatz befinden, müssen sie die Maske aufsetzen.
  • Das Tragen der Maske auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin
    möglich.
  • Im Außenbereich der Schule besteht keine Maskenpflicht.

Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, betrifft die Quarantäne die positiv getestete Person sowie den unmittelbaren Sitznachbarn oder die Sitznachbarin.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Bei Personen, die weder geimpft noch genesen sind, kann die Quarantäne frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen empfehlen wir, die Maske auch weiterhin im Unterricht zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Erdmann

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