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Coronabetreuungsverordnung NRW ab 01.09.2020

Coronabetreuungsverordnung NRW

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Coronabetreuungsverordnung NRW sieht ab dem 01. September 2020 keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vor, sofern die Schülerinnen und Schüler sich an ihrem festen Sitzplatz befinden.

Aus schulischer Sicht jedoch hat sich das Tragen einer MNB am Sitzplatz im Unterricht als wichtige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten bewährt.

Daher empfiehlt die Schule im Einvernehmen mit der Schulgemeinde und auf Wunsch vieler besorgter Eltern, Lehrer und Schüler dringend, auch weiterhin eine MNB am Sitzplatz während des Unterrichts und der Betreuungszeit zu tragen.

Diese Empfehlung gilt bis auf Weiteres. Ihre Notwendigkeit wird selbstverständlich regelmäßig unter Einbeziehung der Mitwirkungsgremien kritisch überprüft.

Mit freundlichen Grüßen
W. Erdmann (Schulleiter)

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